Die Kernpunkte dieser Norm sind:

Gesundheitliche Unbedenklichkeit;
Es dürfen von den Tonermodulen keinerlei Gesundheitsgefährdungen ausgehen. Und es dürfen vor allem keine erbgutverändernden Inhaltsstoffe vorhanden sein (AMES-TEST). Zusätzlich ist für jedes Tonermodul ein Artikelnummer-bezogenes Sicherheitsdatenblatt gemäß der EU-Richtlinie 91/155 anzufertigen.

Forderungen an den Produktionsprozess;
Eignungsprüfung der verwendeten Module. Die Reinigung Demontage der Toner. Das Austauschen von Verschleißteilen.

Qualitätsanforderungen;
Störungsfreie Funktion während der gesamten Verwendungsdauer. Eine Schwärzung entsprechend dem Originalprodukt eine Angleichung der Ergiebigkeit (Seitenzahl) an das Originalprodukt und das die Tonerhaftung auf dem Medium der Haftung des Orignal-Produktes entspricht. Prüfung; Die Prüfverfahren um die genannten Punkte zu erfüllen sind ebenfalls in der DIN 33870 festgelegt und sind mittels der anzuwendenden Prüfvorlage durch eigene Tests zu bestätigen.

Die DIN 33870 bietet nun erstmals die faire Möglichkeit eines Vergleiches der verschiedenen Hersteller. Anwender erzielen durch den Einsatz von wieder aufbereiteten Tonerkartuschen nach DIN 33870 erhebliche Kosteneinsparungen und das ohne Qualitätsverluste gegenüber dem Einsatz von teuren Originalprodukten. Die DIN 33870 gilt für alle monochromen Tonermodule, die ausschließlich in Druckern zum Einsatz kommen, die vor dem 31.12.2012 in Verkehr gebracht wurden. Der diese Module in den Verkehr bringt, muss eine Kopie der EU Konfirmitätserklärung des Druckers abgeben, wenn er die Prüfprozedur nach DIN 33870 anwenden will.

Die A.v.E. GmbH produziert aufgrund der geänderten (veralteten) Normen nun jedoch ausschließlich in Anlehnung an die neuen Normen DIN 33870-1 und DIN 33870-2.