Als Hersteller für wiederaufbereitete Toner- und Tintenmodule ist jedoch eine Prüfung/Zertifizierung der Dokumentenechtheit nicht möglich. Denn diese Prüfung ist immer eine Kombination von Drucker, Papier und Tonerpatrone. Aufgrund dessen, das jeder Hersteller seine Produkte ständig verbessert ist eine solche Prüfung technisch meist nicht mehr nachvollziehbar und auf einzelne Kombinationen beschränkt. Hinzu kommt, dass man hierfür die Erlaubnis der jeweiligen Drucker und Papierhersteller benötigt. Diese werden aus Wettbewerbsgründen jedoch nicht gegeben.

Allerdings produziert die A.v.E. GmbH alle Produkte in Anlehnung an die DIN 33870-1 und DIN 33871-1. Hierin ist sind auch die Kriterien der Dokumentenechtheit wie Schwärzung, Helligkeit, Tonerhaftung, Abriebfestigkeit, Entfernbarkeit und Wischbeständigkeit definiert. Alle Produktanforderungen müssen mit dem Originalprodukt vergleichbar sein. Entsprechende Testverfahren (Falzprüfung, Visuelle Prüfungen mittels Klebeband) wurden alle in die DIN 33870-1 und DIN 33871-1 integriert.

Wir bestätigen hiermit, das alle Produkte der A.v.E. GmbH die Anforderungen der Dokumentenechtheit nach der Dienstverordnung der Notare (DONot) erfüllen.